Rinol AG
RINOL AG: Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 31.8.2005
RINOL AG: Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Renningen, 05. Oktober 2005
Wie die Geschäftsstelle des Landgerichts Stuttgart der Rinol AG auf Anfrage
mitgeteilt hat, sind beim Landgericht fünf Anfechtungsklagen gegen
verschiedene im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2005
gefasste Beschlüsse eingegangen. Diese Klagen beziehen sich nach Auskunft des
Landgerichts u.a. auf die Beschlüsse über die Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlage um rund 1,8 Mio. Euro durch die Einbringung von Inhaber-
Teilschuldverschreibungen im Nennwert von rund 30,7 Mio. Euro durch den
Hauptgläubiger und über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage, durch
welche den Kleinaktionären die Möglichkeit gewährt wird, ihre
Beteiligungsquote trotz der Sachkapitalerhöhung weitgehend aufrecht zu
erhalten. Die Klageschriften liegen derzeit, mit einer Ausnahme, noch nicht
vor. Die RINOL AG ist weiterhin zuversichtlich, dass die vorgenannten
Kapitalmaßnahmen wie geplant umgesetzt werden können.
Ansprechpartner für Rückfragen:
RINOL Aktiengesellschaft
Hermann Hahn
Benzstr. 2
Tel. : +49 (0)7159 164151,
Fax. : +49 (0)7159 164 109,
Email :Hermann.Hahn@rinol.com
RINOL AG
Benzstraße 2
71272 Renningen
Deutschland
ISIN: DE0007051807
WKN: 705180
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und München; Weitere ISIN:
DE0003504965
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.10.2005
052100 Okt 05
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