Powerland AG
Powerland AG: Wirtschaftsprüfer informiert Powerland AG über Prüfungshemmnisse, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Aktienrückkaufprogramm
Powerland AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Aktienrückkauf 15.07.2013 18:01 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Wirtschaftsprüfer informiert Powerland AG über Prüfungshemmnisse, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Aktienrückkaufprogramm Frankfurt/Main, 15. Juli 2013 - Der Vorstand der Powerland AG hat den Entwurf der Prüfungsberichte für den Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss der Powerland AG für das Geschäftsjahr 2012 im Entwurf vom Abschlussprüfer der Powerland AG, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erhalten. In einer Telefonkonferenz am heutigen Tag wurde der Vorstand zum Entwurf des Prüfungsberichts angehört. Vertreter des Wirtschaftsprüfers haben dabei nicht erkennen lassen, dass die in den finalen Prüfungsberichten für beide Abschlüsse für die Verweigerung des Testats angegebenen Gründe von denen abweichen werden, die bereits in den vorliegenden Entwürfen enthalten sind. Danach liegen der Versagung eines Testats für den Konzernabschluss nachfolgend dargestellte sogenannte 'Prüfungshemmnisse' zugrunde. Das heißt, dass dem Abschlussprüfer eine Aussage dazu, dass der Konzernabschluss den Vorgaben der IFRS entspricht, nicht mit hinreichender Sicherheit möglich war, da sich die nachfolgend dargestellten Sachverhalte nicht vollständig aufklären ließen: - Umsatzerlöse im Exportgeschäft: Nach Ansicht unseres Abschlussprüfers wurden Umsatzerlöse im Überseegeschäft mit zwei südafrikanischen Kunden in Höhe von EUR 35,2 Mio. und die entsprechenden Forderungen in Höhe von EUR 5,5 Mio. (Stand 31. Dezember 2012) nicht hinreichend nachgewiesen. Der Abschlussprüfer folgt daraus, dass bei Schiffsfrachtbriefen für Warenlieferungen, die Geschäften mit diesen Kunden zuzuordnen sind, die Lieferadressen in sich unstimmig seien. So residierten in diversen Fällen die Lieferempfänger nicht an der angegebenen Lieferadresse. Ferner erfolgten außer in den Monaten November und Dezember 2012 nahezu ausschließlich direkte Zahlungsausgleiche von den Endkunden dieser südafrikanischen Kunden an die Powerland Gruppe. Der Abschlussprüfer macht geltend, dass eine Zuordnung der Zahlungseingänge zu den einzelnen Bestellungen beziehungsweise Rechnungen aufgrund der Tatsache, dass Sammelüberweisungen erfolgten, nicht möglich war. Unser Abschlussprüfer stellte außerdem anhand des Meldeformulars für im Ausland erwirtschaftete Umsatzerlöse fest, dass eine Zahlung in Höhe von USD 800.000,00 von einem der südafrikanischen Kunden von Herrn Shunyuan Guo, dem Vorstandsvorsitzenden der Powerland AG, angewiesen wurde. Der Vorstand der Powerland AG nimmt zu diesem Prüfungshemmnis wie folgt Stellung: Der Vorstand hat BDO einen vollständigen Satz an Beweisen und zugehörigen Dokumenten vorgelegt, die die Erfassung der Umsätze im Auslandsgeschäft mit Südafrika belegen, einschließlich Lieferaufträge, Zollerklärungen, Ausfuhrbegleitpapiere, Frachtbriefe und Bankabrechnungen. Darüber hinaus hat BDO sowohl südafrikanische Kunden als auch das chinesische Steuerbüro und den Frachtführer persönlich aufgesucht, um zusätzliche Dokumente zu erhalten. Bestätigungen über die Rechnungen zu den ausstehenden Forderungen in Höhe von EUR 5,5 Mio. (Stand 31. Dezember 2012) wurden durch die beiden südafrikanischen Kunden direkt dem Abschlussprüfer zugesandt. Alle fraglichen Forderungen wurden seither in voller Höhe beglichen. Aus den hier genannten Gründen hält der Vorstand die für das Geschäft mit den beiden südafrikanischen Kunden ausgewiesenen Umsatzerlöse und die im konsolidierten Jahresabschluss genannten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für zutreffend dargestellt. Der Vorstand ist der Ansicht, dass sowohl der Lieferempfänger als auch die Lieferadresse für den Ausweis der Umsatzerlöse irrelevant sind. Die Namen der Empfänger als auch die Lieferadressen wurden der Powerland Gruppe von den beiden südafrikanischen Kunden zur Verfügung gestellt. Der Vorstand sah keinen Anlass, diese Angaben zu überprüfen. Direkte Zahlungen von Endkunden an Lieferanten eines Handelsunternehmens sind im internationalen Handel durchaus üblich. Auch Sammelüberweisungen durch die beiden südafrikanischen Kunden für mehrere Lieferungen sind bei langjährigen Kundenbeziehungen etablierte Praxis. Bei der Zahlung in Höhe von USD 800.000,00 handelt es sich um ein Darlehen des CEO Shunyuan Guo an einen südafrikanischen Kunden von Powerland. Dieser Kunde instruierte Herrn Shunyuan Guo, die Summe direkt an Powerland Guangzhou zu zahlen. Es handelt sich in diesem speziellen Fall um einen langjährigen Kunden von Powerland und dieses besondere Vorgehen diente dem Zweck, dessen Bonität bei Powerland aufrecht zu erhalten und eine fällige Zahlung fristgerecht leisten zu können. Das Darlehen wurde von dem südafrikanischen Kunden jedoch direkt an Herrn Shunyuan Guo zurückgezahlt. - Zahlungsmittel und Sichteinlagen: Nach Ansicht unseres Abschlussprüfers wurden Zahlungsmittel und Sichteinlagen bei Banken in Höhe von EUR 61,1 Mio. nicht hinreichend nachgewiesen. Der Prüfer behauptet, dass die gesetzlichen Vertreter der Powerland AG den von den Abschlussprüfern erbetenen Besuchen bei den Hauptverwaltungen der chinesischen Banken für einen Abgleich der Bankguthaben und Kontensalden nicht zugestimmt hätten. Der Vorstand der Powerland AG nimmt zu diesem Prüfungshemmnis wie folgt Stellung: Entsprechend der Bitte des Wirtschaftsprüfers, fanden gemeinsame Besuche von Vertretern der Powerland Gruppe und Vertretern des Abschlussprüfers bei allen sechs kontoführenden Filialen der chinesischen Banken statt, bei denen Powerland Zahlungsmittel und Sichteinlagen unterhält. Hierbei wurden von Mitarbeitern der Banken schriftliche Unterlagen überreicht, die die Höhe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Zahlungsmittel und Sichteinlagen bestätigen. Die Prüfer erbaten sich daraufhin weitere Nachforschungen bei den Zentralen der jeweiligen Banken, um die Kontenstände zu verifizieren. Der Vorstand ist der Ansicht, dass diese Aufforderung für chinesische Prüfungsprozesse sehr ungewöhnlich ist. Außerdem geht die Bitte über die Möglichkeiten der Powerland Gruppe hinaus, da Powerland keinerlei Beziehungen zu den Zentralen dieser Banken hat. - Langfristige Bankschulden: Nach der Einschätzung unseres Wirtschaftsprüfers wurden langfristige Bankschulden in Höhe von EUR 3,7 Mio. und kurzfristige Bankschulden in Höhe von EUR 32,7 Mio. nicht hinreichend nachgewiesen. Laut unserem Prüfer wurde der Nutzung der sog. 'Borrowing Card' zum Erhalt eines umfassenden Einblicks durch die chinesische Zentralbank in die in Anspruch genommenen Kreditlinien von den gesetzlichen Vertretern der Powerland AG nicht zugestimmt. Der Vorstand der Powerland AG nimmt zu diesem Prüfungshemmnis wie folgt Stellung: Wie bereits oben erwähnt, haben die Bestätigungsdokumente der Banken die gesamten lang- und kurzfristigen Bankschulden bestätigt. Der Vorstand der Powerland AG erachtet es deshalb als unnötig, zusätzliche Bestätigungen bezüglich der Bankschulden zur Verfügung zu stellen. Außerdem fürchtet der Vorstand, dass solch weitreichende Prüfungen die Beziehung zu den kreditgebenden Banken stören könnten und negative Auswirkungen auf Powerlands künftiges Geschäft haben könnten. - Kreis der nahestehenden Personen: Laut Einschätzung unseres Wirtschaftsprüfers wurde die Abgrenzung des Kreises der nahestehenden Personen nach IAS 24 nicht hinreichend nachgewiesen: - An die gesetzliche Vertreterin einer chinesische Gesellschaft, die als Distributorin von Lederhandtaschen des Luxussegments der Powerland Gruppe fungierte, seien monatliche Gehaltszahlungen i.H.v. RMB 5.500,00 geleistet worden. Dies sei damit begründet worden, dass man die Distributionsgesellschaft habe unterstützen wollen und die Zahlungen aus Vereinfachungsgründen als Gehaltszahlungen fortgeführt habe, obwohl die gesetzliche Vertreterin der chinesischen Gesellschaft bereits seit September 2009 nicht mehr bei der Powerland Gruppe angestellt sei. Ferner sei die Vertriebs-Managerin der Powerland Gruppe auskunftsgemäß bis zum Januar 2010 Eigentümerin der Distributionsgesellschaft gewesen. - Außerdem sei im Dezember 2012 ein an die Powerland Gruppe gewährtes Darlehen i.H.v. RMB 30 Mio. an eine chinesische Gesellschaft ausgereicht worden, deren Geschäftsführer von Februar bis Dezember 2012 Gehaltszahlungen von der Powerland Gruppe erhalten habe. Der Abschlussprüfer hat die Information erhalten, dass der Darlehensbetrag inzwischen vollständig an die Powerland Gruppe weitergereicht wurde. Obwohl das Darlehen der Vorfinanzierung des Aufbaus einer E-Commerce-Plattform für die Marke 'Sotto' durch die o.g. chinesische Gesellschaft dienen sollte, seien von dieser Gesellschaft keine Rechnungen an die Powerland Gruppe gestellt worden. Der Vorstand der Powerland AG nimmt zu diesem Prüfungshemmnis wie folgt Stellung: Die gesetzliche Vertreterin der chinesischen Vertriebsgesellschaft war eine frühere Mitarbeiterin der Powerland Gruppe. Die gezahlten Gehälter vergüten deren Beratungsleistungen, Marktstudien, Geschäftsentwicklungsleistungen und Marketingkampagnen für die Powerland Gruppe. Außerdem wurde die Beteiligung an der chinesischen Vertriebsgesellschaft des aktuellen Vertriebsleiters bereits im Januar 2010 komplett an Dritte übertragen und ist deshalb für das Jahr 2012 als Prüfungszeitraum irrelevant. Das Darlehen i.H.v. RMB 30 Mio. wurde auf Bitte der kreditgebenden Bank über einen Intermediär ausbezahlt. Die RMB 910.000,00 die zunächst innerhalb des chinesischen Unternehmens eines früheren Mitarbeiters blieben, sollten dazu verwendet werden, eine E-Commerce-Plattform für die Marke 'Sotto' aufzubauen. Dieser Betrag wurde später ebenfalls an die Powerland Gruppe weitergeleitet, da die E-Commerce-Plattform nicht realisiert wurde. Zusätzlich hatte dieses chinesische Unternehmen keinerlei Handelsbeziehungen zur Powerland Gruppe. Im Wesentlichen unter Verweis auf die vorstehend dargestellten Prüfungshemmnisse und deren möglichen Auswirkungen auf den Wert der direkten und indirekten Beteiligungen der Powerland AG an ihren Tochtergesellschaften sieht sich unser Abschlussprüfer auch nicht im Stande, dem nicht-konsolidierten Jahresabschluss der Powerland AG ein Testat zu erteilen. Vorstand und Aufsichtsrat der Powerland AG werden die Prüfungsberichte ausführlich analysieren. Vorstand und Aufsichtsrat werden die oben dargestellten Prüfungshemmnisse durch einen zu beauftragenden unabhängigen Wirtschaftsprüfer aufklären und einer eingehenden Bewertung unterziehen lassen, um dann über zu ergreifende Maßnahmen befinden zu können. Unter anderem werden mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Möglichkeit und ggf. die Voraussetzungen einer Nachtragsprüfung von geänderten Abschlüssen nach § 316 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches zu erläutern sein. Der Vorstand wird weiterhin an einer aktiven Kommunikation mit BDO festhalten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gemeinsam mit dem CEO, Herrn Shunyuan Guo, in intensiven Verhandlungen mit möglichen Kandidaten für die Position des CFO bei der Powerland AG. Der Aufsichtsrat strebt an, diesen Auswahlprozess so früh wie möglich abzuschließen und einen neuen CFO binnen kurzer Zeit zu ernennen. Des Weiteren haben der Vorstand und der Aufsichtsrat ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen, in dessen Rahmen ab dem 25. Juli 2013 bis Ende 2013 bis zu 1.500.000 Powerland Aktien über die Börse zu einem Preis, der EUR 8,00 pro Aktie nicht übersteigt, zurückgekauft werden sollen, da der aktuelle Kurs den inneren Wert von Powerland nicht widergibt. Der Preis pro Aktie, den das Unternehmen für den Rückkauf bezahlt, darf nicht mehr als 10% über und nicht mehr als 10% unter dem XETRA-Eröffnungskurs des jeweiligen Handelstags der Frankfurter Wertpapierbörse liegen. Das Unternehmen wird diese Aktien einbehalten und das Grundkapital reduzieren oder die Aktien halten und sie für Akquisitionszwecke nutzen, um den Vereinbarungen aus dem Optionsprogramm von 2011 nachzukommen, als Investitionsmöglichkeit für strategische Partner, bzw. sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder an der Börse verkaufen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Powerland AG Jiangbin He Investor Relations Director Lyoner Straße 14 60528 Frankfurt am Main Tel: +49 (0) 69 66 554 - 459 Fax: +49 (0) 69 66 554 - 276 E-Mail: ir@powerland.ag Home: http://www.powerland.ag 15.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Powerland AG Lyoner Straße 14 60528 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49 69 - 66554-459 Fax: +49 69 - 66554-276 E-Mail: ir@powerland.ag Internet: www.powerland.ag ISIN: DE000PLD5558 WKN: PLD555 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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