Hydrotec Gesellschaft für Wassertechnik AG
Hydrotec Gesellschaft für Wassertechnik AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2017
Hydrotec Gesellschaft für Wassertechnik AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Rehau, 7. August 2017 – Die HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik AG (HYDROTEC AG) hat fristgerecht ein Ergänzungsverlangen für die am 31. August 2017 stattfindende ordentliche Hauptversammlung erhalten. Der das Ergänzungsverlangen begehrende Aktionär der HYDROTEC AG hat nachgewiesen, dass er mit Stückaktien von je EUR 1,00 anteilig am Grundkapitals der Gesellschaft in einem Umfang beteiligt ist, der zusammen mehr als den zwanzigsten Teil des insgesamt EUR 3.952.730,00 betragenden Grundkapitals umfasst. Damit ist § 122 Abs. 2 AktG als Bedingung für das Ergänzungsverlangen erfüllt. Auf Verlangen des Aktionärs wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6 um die folgenden Gegenstände zur Beschlussfassung als neue Tagesordnungspunkte 7 bis 9 ergänzt:
Der Aktionär schlägt vor, dass folgende Beschlüsse gefasst werden: a) Das Grundkapital der Gesellschaft, das in 3.952.730 nennbetragslose Stückaktien eingeteilt ist, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten von Euro 10.975.786,12 um Euro 3.557.457,00 auf Euro 395.273,00 herabgesetzt. b) § 4 Absatz 1 und 2 der Satzung erhalten mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgenden Inhalt: “1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 395.273,00 (in Worten: Euro dreihundertfünfundneunzigtausendzweihundertdreiundsiebzig). 2. Es ist eingeteilt in 395.273 nennbetragslose Stückaktien.” Tagesordnungspunkt 8: Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 103 Abs. 1 Aktiengesetz Der Aktionär schlägt vor, dass folgender Beschluss gefasst wird: Das Aufsichtsratsmitglied Günther Raß wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung vom 31.08.2017 von seinem Amt abberufen. Tagesordnungspunkt 9: Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aktionär schlägt vor, dass folgender Beschluss gefasst wird: Herr Dr. Andreas Burger, Beruf: Chemiker, Senior Manager Product Development der Sandler AG, Wohnort: Selb, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser Hauptversammlung und endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Herr Dr. Burger hält keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.
Ende der Ad-hoc Mitteilung Kontakt: Dr. Berthold Oberle Vorstand HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik AG Reichenberger Straße 22, 95111 Rehau Tel. +49 9283 / 851-0 Fax +49 9283 / 851-50 info@hydrotec-ag.de www.hydrotec-ag.de
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