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ESPG AG: Anleihegläubiger beschließen Restrukturierung der Anleihe 2018/2023 sowie Bestellung, Ermächtigung und Bevollmächtigung eines gemeinsamen Vertreters
ESPG AG / Schlagwort(e): Anleihe ESPG AG: Anleihegläubiger beschließen Restrukturierung der Anleihe 2018/2023 sowie Bestellung, Ermächtigung und Bevollmächtigung eines gemeinsamen Vertreters
Köln, 4. August 2023. Die Gläubiger der Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2) der ESPG AG („Emittentin“) haben in der am heutigen Tage abgehaltenen Gläubigerversammlung eine Restrukturierung der Anleihe beschlossen. Dabei wurde insbesondere die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre verlängert, der Zinssatz von 6,0 % p.a. auf 9,5 % p.a. erhöht und der Verpflichtungskatalog (Covenants) angepasst. Außerdem wurde ein gemeinsamer Vertreter bestellt, ermächtigt und bevollmächtigt. Im Einzelnen wurden in der Gläubigerversammlung folgende Beschlüsse gefasst: Zu den Tagesordnungspunkten II.3. (Beschluss über die Erhöhung der Verzinsung des ausstehenden Kapitals), II.4. (Beschluss über Laufzeitverlängerung und Anpassung der Wahlrückzahlungsperioden), II.5 (Beschlussfassung über die Änderung der Definition „Kontrollwechsel“ und der Rechtsfolgen), II.7. (Beschlussfassung über die Änderung der Regelungen zu Bekanntmachungen und Mitteilungen), II.8. (Beschlussfassung über sonstige technische Änderungen der Anleihebedingungen) sowie II.9. (Beschlussfassung über die vorsorgliche Stundung der Rückzahlung von Kapital und Verzicht auf ein Kündigungsrecht) erfolgten die Beschlussfassungen gemäß den Beschlussvorschlägen der Emittentin, wie sie in der am 17. Juli 2023 im Bundesanzeiger erschienenen Einladung zur Gläubigerversammlung bekanntgemacht worden waren. Zu Tagesordnungspunkt II.6. (Beschlussfassung über die Anpassung von Verpflichtungserklärungen (Covenants)) setzte sich der (von der Emittentin unterstützte) Gegenantrag einer Anleihegläubigerin durch, wie er am 1. August 2023 auf der Internetseite der Emittentin (https://www.espg.space.de) in der Rubrik „Anlegerbeziehungen“ („Investor Relations“) im Abschnitt „Unternehmensanleihen“ („Corporate Bond“) bekanntgemacht worden war. Zudem wurde die Aufnahme eines weiteren Covenants in Form einer Beschränkung der Neuverschuldung der Emittentin in die Anleihebedingungen gemäß dem betreffenden Tagesordnungsergänzungsverlangen einer Anleihegläubigerin beschlossen, welches am 1. August 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden war.
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