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Wüstenrot und Württembergische: Aufsichtsräte billigen
Verschmelzungsvertrag
Am 3. November 1998 hatten die Vorstände von Wüstenrot und
Württembergischer ihre Absicht bekannt gegeben, die beiden
Obergesellschaften auf der Basis eines Merger of Equals
miteinander zu verschmelzen.
Zur Durchführung der Verschmelzung haben die Wüstenrot
Beteiligungs-AG (WüBet AG) als übernehmender und die
Württembergische AG Versicherungs-Beteiligungsgesellschaft
(WürttAG) als übertragender Rechtsträger einen
Verschmelzungsvertrag geschlossen. Ihm müssen die beiden
Hauptversammlungen am 27. Juli 1999 mit jeweils mindestens 75
Prozent zustimmen, damit die Verschmelzung rückwirkend zum 1.
Januar 1999 in Kraft treten kann. Mit dem Tag des Eintrags der
Verschmelzung ins Handelsregister – voraussichtlich Anfang
September – erlischt die WürttAG. Sämtliche Rechte und Pflichten
gehen auf die WüBet AG über, die unmittelbar darauf als Wüstenrot
& Württembergische AG (W&W AG) firmieren wird.
Der am 28. Januar 1999 vom Landgericht Stuttgart bestellte
Verschmelzungsprüfer KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln,
bestätigte das in dem Bewertungsgutachten ermittelte
Umtauschverhältnis. Dem liegen Untemehmenswerte zu Grunde, die
von den beauftragten unabhängigen Gutachtern SCHITAG Ernst &
Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Stuttgart, und WEDIT
Wollert-Elmendorff Deutsche Industrie-Treuhand, München, wie
folgt ermittelt wurden:
WüBet AG 5,333 Milliarden DM
WürttAG 5,333 Milliarden DM.
Die identischen Unternehmenswerte ergeben sich aus der zuvor
gezielt vorgenommenen Übertragung von Beteiligungen der Wüstenrot
Holding AG auf die WüBet AG.
Gemäß Verschmelzungsvertrag ist die WüBet AG verpflichtet, den
Aktionären der WürttAG für je eine Stückaktie der WürttAG zwei
Stückaktien der WüBet AG zu gewähren. Den Inhabern von Wandel-
Genussscheinen der WürttAG gewährt die WüBet AG nach der
Verschmelzung gleichwertige Rechte. Das Grundkapital der
künftigen W&W AG soll 450 Millionen Euro betragen. Das würde
86.051.680 Namens-Stückaktien entsprechen. Der rechnerische
Anteil einer Stückaktie am Grundkapital würde sich dann auf rund
5,23 Euro belaufen.
Der von den Vorständen der WüBet AG und WürttAG vorgelegte
Verschmelzungsvertrag wurde von den Aufsichtsräten beider Häuser
gebilligt. Stimmen auch die Hauptversammlungen dem Abschluss des
Verschmelzungsvertrages zu, gilt die Verschmelzung nach der Ein-
tragung ins Handelsregister als vollzogen.
Es wird angestrebt, den Streubesitz der W&W AG noch in diesem
Jahr deutlich auszuweiten. Neben Wüstenrot haben mehrere andere
Großaktionäre der künftigen W&W AG sich bereit erklärt, dies
durch die Abgabe eines Teils ihrer Aktien zu ermöglichen. Nach
der angestrebten Sekundärplatzierung im Herbst 1999 wird die
Wüstenrot Holding AG mit einer Anteilsquote von voraussichtlich
rund 45 Prozent größter Einzelaktionär der W&W AG sein. Hinzu kom-
men die bekannten traditionellen Großaktionäre der bisherigen
WürttAG.
Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
Thorsten Widow-Crecelius (Württembergische) unter (07 11) 662-14
71 oder Alexander Nothaft (Wüstenrot) unter (0 71 41) 16-47 82.
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