Uzin Utz SE
Ad hoc-Service: Uzin Utz AG
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Ad hoc-Service: Uzin Utz AG
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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Die UZIN UTZ AG, Ulm, einer der führenden Hersteller von
bauchemischen Klebstoffen und Spezialtrocknermörteln teilt
mit, daß sie die Exklusivlizenz für ein patentiertes Verfahren
zur Verlegung von Boden- und Wandbelägen erworben hat. Nach
diesem Verfahren können Beläge in einer Weise verlegt werden,
daß sie jederzeit, z.B. bei späterer Renovierung, schnell,
sauber und ohne großen Aufwand wieder entfernt werden können.
Es bleibt ein ebener, verlegereifer Untergrund, auf dem ein
beliebiger Neubelag sofort anschließend wieder verlegt werden
kann. Das Verfahren ist innerhalb beliebiger
Renovierungszyklen wiederholt einsetzbar.
Durch. die leichte Entfernbarkeit des Belages und den Wegfall
wiederholter Untergrundvorbereitungen gestaltet sich das
Verfahren in der Gesamtbilanz als ausgesprochen
renovierungsfreundlich, rationell und kostensparend. Im Laufe
der nächsten Monate werden entsprechende Produktsysteme
zusammengestellt und auf ihre technische Funktionsbreite und
Marktakzeptanz getestet. Das Verfahren ist insbesondere für
renovierungsaktive bzw. vorausdenkende Kundenzielgruppen von
Interesse. Es öffnet damit weitere Nischen im Kerngeschäft der
AG und bietet Potentiale für horizontale
Diversifikationsmöglichkeiten sowie für die Vergabe von
Unterlizenzen.
Mit der offizielIen Markteinführung ist Mitte bis Ende des
Jahres 1998 zu rechnen. Die Schutzrechte erstrecken sich auf
die 13 wichtigsten europäischen Länder.
UZIN UTZ AG
gez. Jürgen Kassel
-Miglied des Vorstands-
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