Fröhlich Bau AG
Ad hoc-Service: Fröhlich Bau AG
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Ad hoc-Service: Fröhlich Bau AG
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FRÖHLICH BAU beschließt Insolvenzantrag
Felsberg, 11. Dezember 1997 – Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
wird der nordhessische Baukonzern Fröhlich Bau AG beim
zuständigen Amtsgericht in Melsungen beantragen.
Einen entsprechenden Beschluß faßte nach Mitteilung des
Unternehmens der Vorstand am 11. Dezember, nachdem praktisch
keine Aussicht mehr auf kurzfristigen Erhalt einer zuvor beim
Land Hessen beantragten Bürgschaft in Höhe von 40 Mio DM
bestand. Damit sei die Fortführung der Geschäftstätigkeit auf
bisheriger Basis wegen Überschuldung der Gesellschaft
unmöglich und der Gang zum Gericht somit zwingend geworden.
Der Vorstand hofft, daß im Interesse eines Erhalts der
Arbeitsplätze ein Vergleichsverfahren möglich sein wird.
Der Vorstand
Ende der Mitteilung